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Haftet eine Stationsleitung für Ihre inkompetenten Mitarbeiter? Teil II

Aktualisiert: 19. Juli 2020



„Die Intensivstation ist ein Ort, der das Morden leicht macht. Die Patienten liegen an Kabeln, Zugänge für die Medikamentenzufuhr sind gelegt. Die meisten schlafen oder liegen im künstlichen Koma.
Arglose Opfer, die auf helfende Hände hoffen.“


Was bisher geschah:


Im Fall Niels Högl, der Intensivpfleger, wurde wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt! Ebenfalls angeklagt, waren der Stationsleiter, die Pflegedienstleitung und der Geschäftsführer der Klinik.

Die neue juristische Dimension zeigt auf, dass nunmehr auch eine Stationsleitung bzw. Pflegedienstleitung für inkompetente Mitarbeiter haften könnte.


Im Fall von Niels H. lassen wir kurz Frank Lauxtermann der als ehemaliger Kollege von Niels auf der Intensivstation im Prozess als Zeuge folgendes ausgesagt hat, wieder zu Wort kommen.

"Ich bin zu einer der Leitungen mal hin, als mir das erste Mal auffiel, dass das Kalium so hoch ist, da hab ich dem Stationspfleger gesagt, das kann mir keiner erzählen, dass das Kalium auf einmal auf 9 schwenkt, da stimmt was nicht. Ja, wir beobachten das. Dann guckt mal hin, wenn der Kollege Dienst hat. Da ging`s ja um Niels H. Im Nachgang sind immer wieder Kollegen dahin gegangen. Und nachher konnte man gar nicht mehr weggucken. Wenn 3 Menschen in einer Nacht sterben, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Aber die haben nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Oder wollten nicht, oder wenn sie die richtigen Schlüsse gezogen haben, dann haben die Ärzte, und der damalige Verwaltungsleiter gesagt haben: ne also Anzeige machen wir auf gar keinen Fall. Weil natürlich ist so eine Negativ-Presse für so ein Krankenhaus schlecht.


Ich kann mich erinnern, als es hieß, Niels Högel geht in die Anästhesie, eine große Erleichterung bei der Mehrheit der Mitarbeiter, die war schon da. Der ist ja ungebremst in die Anästhesie befördert worden, und dann wurde das da wieder auffällig. Und dann auf einmal gab’s da Zwischenfälle und dann ist es so weit gekommen, dass der Chefarzt dort gesagt hat Schluss aus, der muss hier weg! Und dann der Deal mit der Pflegedirektion, gutes Zeugnis, drei Monate Geld weiter und dann bin ich raus. Und alle sagten, auch die damalige Pflegedirektorin die sagte dann, da kann ich mich gut daran erinnern: Gott sei Dank, jetzt wollen wir aber auch nicht mehr drüber reden."


Schauen Sie sich mal das Video vom NDR an:



Und wir hören nun was Christian Marnbach als Zeuge im Prozess gesagt hatte:


"Die Schwester, die ihn da auf frischer Tat ertappt hat, die hat sich hervorragend verhalten finde ich. Weil die wirklich geistesgegenwärtig reagiert hat. Sie hat gesehen, da stimmt was nicht. Hat dann ja noch dem Patienten eine Blutprobe entnommen, dass ja am Ende auch der Nachweis erbracht werden konnte.


Man hat den Täter auf frischer Tat. Da gibt’s eigentlich nur einen Weg: zur Polizei. Zur Geschäftsleitung, den Justiziar einschalten oder sonst was. Auch da selbst auf frischer Tat, sagen alle, ne, machen wir nicht. Er geht ja sowieso dann in Urlaub! Das kostet noch mal wieder ein Menschenleben."


Wenn wird das nun alles zusammenfassen und uns in dem letzten Blog vorgestellten Buch



Tatort Krankenhaus von Karl - Heinz Beine




die Einleitung auf Seite 3 mal genauer ansehen:




Das schauen wir uns noch mal zur besseren Darstellung einer Übersicht an:


 

Nie waren die Heilungsversprechen größer als heute und doch ist die ärztliche Behandlung zu unserer häufigsten Todesursache geworden. Wer den Therapieempfehlungen der Mediziner rückhaltlos vertraut, schadet sich häufiger, als er sich nützt. Erschreckend viele Behandlungen sind ohne nachgewiesene Wirksamkeit und oft wäre das Abwarten des Spontanverlaufs sogar wirksamer und nachhaltiger.


Schonungslos ehrlich seziert Dr. med. Gerd Reuther nach 30 Jahren als Arzt seinen Berufsstand. Er deckt auf, dass die Medizin häufig nicht auf das langfristige Wohlergehen der Kranken abzielt, sondern in erster Linie die Kasse der Kliniken und Praxen füllen soll. Seine Abrechnung ist aber nicht hoffnungslos, denn er zeigt auch auf, wie eine neue, bessere Medizin aussehen könnte. Sie müsste mit einer anderen Vergütung medizinischer Dienstleistungen beginnen und Geld dürfte nicht mehr über Leben und Tod bestimmen.


Mit der Expertise eines Mediziners geschrieben, verliert das Buch trotzdem nie den Patienten aus dem Blick. Durch seine präzise Analyse der herrschenden Verhältnisse wird es zu einer Überlebensstrategie für Kranke, die ihr Leid nicht durch Medizin vergrößern wollen.

 



Was können Sie nun als Leitung tun, damit Sie nicht für Ihre inkompetenten Kollegen haften? Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie das Fehlverhalten eines Kollegen bemerken?


Bitte bedenken Sie, es geht um ernsthafte Pflichtverletzungen, die möglicherweise anderen Menschen bzw. Kollegen oder dem Unternehmen schweren Schaden zufügen könnten bzw. Menschenleben in Gefahr sind.


Hier meine 5 Tipps für Sie:


Tipp 1:


Erst wenn Sie absolut sicher sind, dass es sich um ein Fehlverhalten handelt und Sie sich Notizen zu jedem Vorkommnis gemacht haben, klären Sie die Situation z. B. in einem Mitarbeitergespräch auf.


Wenn Sie keine „Beweise“ - wie Ihre Notizen - vorlegen können, bringen Sie sich selbst in Gefahr, denn dann könnten Ihr Gespräch eine andere Richtung nehmen und Sie wegen verletzter Schweigepflicht oder übler Nachrede selbst in Schwierigkeiten kommen!


Tipp 2:


Erläutern Sie dem Kollegen das genaue Fehlverhalten anhand Ihrer Notizen und zeigen Sie dann auch die möglichen Konsequenzen auf, wenn der Arbeitgeber weiter von den Verstößen erfährt. Holen Sie auch weitere Kollegen mit ins Boot wie Ihre Stellvertretung oder weitere Mitarbeiter und prüfen Sie gemeinsam sehr genau, wie stichhaltig Ihre Beobachtungen und Ihre angefertigten Notizen sind, damit Ihre Notizen als Beweis stichhaltig sind! Lassen Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen ebenfalls Notizen und Gesprächsvermerke oder auch Gedächtnisprotokolle anfertigen!


Tipp 3:


Wenn ein persönliches Gespräch mit dem Kollegen keine Verbesserung seines Verhaltens zeigt und Sie weiter Ihr Notizbuch mit exakten Pflichtverletzungen füllen, wenden Sie sich umgehend mit Ihren „Beweisen“ und auch weiteren „Zeugen“ an die nächste Führungsebene!


Denn am Ende kann nur von diesen Stellen eine entsprechende Reaktion auf das Verhalten des Kollegen gegeben werden. Bringen Sie dazu alle Informationen, die Sie gesammelt haben, zur Sprache und erklären Sie gegebenenfalls, wie das Verhalten das Arbeitsergebnis oder die Arbeitsatmosphäre belastet hat. Welche Konsequenzen Ihr Arbeitgeber daraus zieht und für welches Vorgehen er sich entscheidet, liegt anschließend nicht mehr in Ihrer Zuständigkeit.


Tipp 4:


Sollten Sie stichhaltige Beweise haben, dass eine Straftat vorliegt und unmittelbar Leib, Leben oder Eigentum in Gefahr ist und wenden Sie sich direkt an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft! Dies sollten Sie aber absolut nur im äußerten Notfall tun und bedenken Sie die Konsequenzen!



D I E   I N F O   -   B O X: 


Ob ein Strafverfahren eingeleitet oder beendet wird, entscheidet nicht der Arbeitgeber

Arbeitgeber haben aus guten Gründen nur selten das Interesse, den Arbeitnehmer auch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Letztlich ist es aber nicht die Entscheidung des Arbeitgebers, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Sobald eine Straftat – gleichwohl aus welcher Quelle – zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangt, sind die Ermittler gesetzlich verpflichtet, dem Vorwurf nachzugehen. Grundsätzlich kann also jedermann, wie zum Beispiel Mitarbeiter, Mitwisser o.ä. die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige in Gang setzen. Es gibt hier keine Garantie, das Strafverfahren zu vermeiden. 

Dies ist ein weiterer Grund, den Vorfall ausschließlich mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht zu besprechen. Höchste Verschwiegenheit ist für uns nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine absolute Selbstverständlichkeit.

Manchmal erstattet der Arbeitgeber auch in seiner ersten Verärgerung über den Vorfall Strafanzeige und bringt damit das Strafverfahren ins Rollen. Damit haben die Ermittlungsbehörden Kenntnis über die Straftat erlangt. Die Strafanzeige kann in aller Regel durch den Arbeitgeber nicht mehr zurückgezogen werden. Er kann zwar gegenüber den Ermittlungsbehörden bekunden, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung (mehr) hat. Dies führt jedoch nur bei sehr wenigen Delikten zur zwingenden Einstellung des Verfahrens. 

In den meisten Fällen, so auch bei den klassischen Delikten am Arbeitsplatz wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue, kann die Staatsanwaltschaft unabhängig von dem Interesse des Geschädigten den Fortgang des Strafverfahrens bestimmen. Häufig ist dieser Umstand auch dem Arbeitgeber nicht bekannt.

Um eine Straftat aufzuklären, stehen der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung

Im Ablauf des Ermittlungsverfahrens und in puncto möglicher Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft unterscheidet sich ein Strafverfahren, welches eine Straftat am Arbeitsplatz zum Gegenstand hat, nicht von anderen Ermittlungsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft greift auch in diesen Fällen regelmäßig auf die üblichen Ermittlungsmethoden zurück. Häufig werden zunächst eventuelle Zeugen zu dem Sachverhalt befragt. 

Dies können in Unternehmen je nach Fallgestaltung beispielsweise Mitarbeiter, Führungskräfte, die Geschäftsleitung aber auch Geschäftspartner und Kunden sein. Gerade, wenn Dateien oder Schriftstücke eine Rolle spielen (können), ist es von Interesse der Staatsanwaltschaft, diese zu erhalten. In diesem Zusammenhang kann es durchaus zu einer Durchsuchung in den Geschäftsräumen und ggf. der Mitnahme von Akten und Computern kommen.

Möglich ist in diesem Zusammenhang auch die freiwillige Herausgabe, um eine Durchsuchung samt möglichem Bekanntwerdens des Erscheinens von Ermittlungspersonen zu vermeiden. Bevor Sie Beweismittel freiwillig herausgeben, sollten Sie dies jedoch zwingend mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht besprechen.
Dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird, wird eher seltener veranlasst. Neben der Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig sein muss, ist ein sogenannter Haftgrund von Nöten, um einen Haftbefehl zu begründen.

Die klassischen Haftgründe sind dabei Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Während sich die Fluchtgefahr wie bei anderweitigen Straftaten an den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten bemisst (Wohnort in Deutschland, familiäre Bindungen etc.), kann bei Straftaten im Unternehmen die Verdunkelungsgefahr eine besondere Rolle spielen. 

Dies gilt insbesondere dann, wenn in irgendeiner Weise die Absicht erkennbar wird, dass der Beschuldigte beispielsweise Beweismittel vernichtet oder verändern kann und hierdurch die Gefahr besteht, dass die Wahrheitsfindung erschwert wird.

Die Strafe ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig

Sicherlich interessiert Sie am meisten, was am Ende des Tages beziehungsweise des Verfahrens im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann. Dies kann an dieser Stelle natürlich nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss anhand der Ermittlungsakte bzw. Ihrer Schilderungen und anhand einiger Fragen eines unserer Fachanwälte für Strafrecht erruiert werden. Im Bereich der Strafzumessung ist dabei beispielsweise von besonderem Interesse, ob Sie bereits einschlägig vorbestraft sind. Wir besprechen Ihren Fall in aller Ruhe mit Ihnen und zeigen Ihnen die einzelnen Möglichkeiten auf.

In Fällen der Strafbarkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses spielt eine besondere Rolle, welche Funktion Ihnen im Unternehmen zuteil wurde. Außerdem wird im Rahmen eines Gerichtsprozesses Ihre kriminelle Energie bedeutsam sein. Wenn es Ihnen „allzu leicht" gemacht wurde, wird sich dies sicherlich positiver auswirken, als wenn Sie ganz erhebliche Manipulationen vornehmen mussten, um die Straftat durchführen zu können. Außerdem entscheidend ist auch das Verhalten des Unternehmens. 

Für Sie günstig kann es sich beispielsweise auch auswirken, wenn den Unternehmer das Strafverfahren gegen Sie nicht interessiert oder er gar einen ggf. entstandenen Schaden als „notwendiges Übel" schon längst abgehakt hat.

Tipp 5:


Kontaktieren Sie den Justiziar Ihres Unternehmens oder suchen Sie sich selbst einen guten Fachanwalt und lassen Sie sich ausführlich beraten und informieren!


Die ganzen Tipps habe ich in dieser Checkliste gratis für Sie zum Download bereit gestellt:





Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, sehen Sie sich mein Booklet zum Thema Haftung in der Pflege und Juristische Grundlage mal genauer an.

Dort finden Sie viele weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Recht und Pflege.


Sollten Sie jetzt ganz fasziniert sein und noch tiefer in das Thema eintauchen wollen, möchte ich Ihnen hier zwei sehr gute Bücher empfehlen die auch in meinem Bücherregal stehen:



Das Lehr- und Lernbuch zum Gesundheitsrecht


Das neue »Recht in Medizin und Pflege« spricht Fachkräfte aus beiden Disziplinen an. Das Buch liefert einen umfassenden Überblick über die juristisch relevanten Themen im Gesundheitswesen. Es zeichnet sich durch eine verständliche und einprägsame Vermittlung der Sachverhalte aus, die dem Leser einen effektiven Zugang zu den komplexen juristischen Themen ermöglicht. Dies wird unterstützt durch zahlreiche Abbildungen, Beispiele und hervorgehobene Kernaussagen.

Daher ist »Recht in Medizin und Pflege« ein idealer Lernbegleiter für Studierende und Auszubildende sowie eine kompakte Wissensbasis für den Lehrenden zur Vorbereitung des eigenen Unterrichts. Dem Praktiker dient es als wertvolle Erkenntnisquelle zur Vermeidung von Haftungsfallen im beruflichen Alltag.

Die vorliegende 5. Auflage enthält:

• Strafrecht

• Zivilrecht

• Arbeitsrecht

• Grundzüge des Sozialrechts

• Betreuungs- und Unterbringungsrecht

• Ordnungsrecht (IfSG, AMG, BtMG, MPG u.a.)

• Staatsbürgerkunde (Basiswissen)

• Europarecht (Basiswissen)

• Einführung in das Patientenrechtegesetz

• Berücksichtigung des Pflegeberufegesetzes

• Korruption und Abrechnungsbetrug

• Neue Rechtslage zur Zwangsbehandlung

u.v.m.



und das folgende Buch von Rechtsanwalt, Dozent und Autor der spezialisiert auf das Pflegerecht ist:



Es erklärt Ihnen griffig und unmittelbar nachvollziehbar alle denkbaren Alltagssituationen und -handlungen, die rechtliches Abwägen verlangen. Die Themen reichen von Arbeitsrecht über Dokumentation bis zu Sterbebegleitung. Zu den rechtlichen Aspekten gibt der Autor handfeste Anleitungen, durchdachte Kriterien und solides Hintergrundwissen an die Hand.


In diesem Buch:


  • Spannende Fragestellungen aus dem Pflegealltag – mit Lösungen!

  • Aktueller Stand der Gesetzgebung

  • Kompakte Infos zu für die Pflege relevanten Aspekten

  • Geeignet als Nachschlagewerk für stationäre und ambulante Pflege sowie für Wohngruppen





 

✅ Machen Sie sich unbedingt Notizen zu jedem Fehlverhalten!


✅ Holen Sie sich weitere Kollegen + Mitarbeiter ins Boot!


✅ Führen Sie ein Mitarbeitergespräch!


✅ Zeigen Sie die Konsequenzen des Verhaltens auf!


✅ wenden Sie sich umgehend mit Ihren „Beweisen“ und auch weiteren „Zeugen“ an die nächste Führungsebene!


✅ Sollten Sie stichhaltige Beweise haben, dass eine Straftat vorliegt und unmittelbar Leib, Leben oder Eigentum in Gefahr ist und wenden Sie sich direkt an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft!


✅ Bedenken Sie bei all Ihrem Tun Ihre Verantwortung und die Konsequenzen Ihres Handelns bzw. Ihres Unterlassen!


 

Haben Sie noch Fragen? Kennen Sie solche Situationen aus Ihrem Pflegealltag?

Erzählen Sie mir Ihre Geschichte?






Liebe Grüße


Ihre Eva B. Mertens





















Quellen: Pixabay.com

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