Alle Pflegefachkräfte kennen zwischenzeitlich folgenden Satz: „Was nicht dokumentiert wurde, wurde nicht durchgeführt“. Tatsächlich dient die Wunddokumentation als Nachweis dafür, dass die Wundversorgung geplant und zielgerichtet stattgefunden hat.
In einem Rechtsstreit können sich Richter auf diese Dokumente berufen. Im Streitfall kann die Pflegeeinrichtung anhand der Wunddokumentation beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und den Betroffenen korrekt behandelt hat. Ohne Dokumentation besteht ein Risiko im Falle zivil- oder strafrechtlicher Auseinandersetzungen (z.B. Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz). Hier greift die Beweislastumkehr, d.h. der Beklagte muss sein Handeln nachweisen, was einer Pflegeeinrichtung ohne Dokumentation unmöglich ist.
Deshalb erhalten Sie hier eine Schritt für Schritt Anleitung mit einem Fallbeispiel um eine MDK sichere Wunddokumentation zu dokumentieren.
Auch der MDK prüft die Wunddokumentation intensiv.
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