Kündigung weil Ungeimpft - Pflegekräfte -
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Kündigung weil Ungeimpft - Pflegekräfte -

Aktualisiert: 23. Jan. 2022




Droht ungeimpften Pflegekräften jetzt eine Kündigung nach dem 15. März 2022?



Ausnahme | Lösung






Die letzten Tage im Jahr 2021 hatte ich von meinem Arbeitgeber eine Mitteilung erhalten, dass wenn ich bis zum 15. März diesen Jahres keinen Nachweis über meine Covid - Impfung (vollständiger Impfschutz) vorlegen kann, ich von meinem Dienst freigestellt werden würde und eventuell meine Krankenversicherungsbeiträge selber zahlen müsste.


Na toll, so was braucht man unbedingt zum Ende des Jahres und vor Weihnachten.


Die Freistellung würde mich nicht so hart treffen, wie die Krankenversicherung selber aus eigener Tasche und dann ohne Gehalt in Höhe von ca. 500 Euro selber zahlen zu müssen.


Ist das überhaupt juristisch richtig, was mein Arbeitgeber mir da mitteilte?



 


Schauen wir doch mal uns den § 20a Infektionsschutzgesetz mal genauer den "Ablauf" an:

  1. Wenn ich keinen Nachweis vorlege, dann muss die Stationsleitung bzw. der Geschäftsführer eine entsprechende Nachricht an das Gesundheitsamt senden.

  2. Dann wird irgendwann das Gesundheitsamt mich bzw. die Einrichtung auffordern, den Nachweis zu erbringen. Dies unter einer "angemessenen Fristsetzung. Hoffentlich ist dann das Gesundheitsamt so beschäftigt, dass möglichst viel Zeit vergeht, bis die Aufforderung mich dann erreicht 😆 😵‍💫.

  3. Wenn ich den Nachweis dann immer noch nicht erbringe, dann "kann" das Gesundheitsamt erst ein Beschäftigungs- und Betretungsverbot aussprechen.

  4. Sollte ich mich nicht an das Verbot halten, dann erst kann das Gesundheitsamt einen Bußgeldbescheid erlassen.

Zu bedenken ist auch, dass dieses Infektionsschutzgesetz vorerst bis Ende des Jahres 2022 befristet ist.





Die AUSNAHME | Lösung:


Angenommen es würden aber so viele Pflegekräfte in der Einrichtung auf der Intensivstation vom Dienst freigestellt werden müssen, dass eine optimale Patientenversorgung (durch den Pflegemangel) nicht mehr gewährleistet wäre, dann könnte der Arbeitgeber dem Gesundheitsamt mitteilen, dass eine Versorgungsnotlage entsteht und daher ein Betretungsverbot als unvertretbar erscheint. Dann könnte (müsste) das Gesundheitsamt eine Ausnahme machen und Pflegekräfte trotz fehlendem Nachweis über den Impfstatus weiter beschäftigen.


Daher sollte gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine gute Lösung für alle gefunden werden. Mit allen meine ich in erster Linie Patienten, Pflegekräften und der gesamten Gesellschaft!




ACHTUNG:


Für neue Beschäftigte, die ab dem 15.03.2022 NEU eingestellt werden, gilt dies nicht. Diese Arbeitnehmer müssen vor Dienstbeginn definitiv einen Nachweis über ihre vollständige Impfung vorlegen können.





Mein FAZIT:


Stellt Euch gut mit Eurem Arbeitgeber und besprecht gemeinsam ein sinnvolles Vorgehen und lasst Euch auf gar keinen Fall unter Druck setzen, denn es gibt immer eine Lösung.



Also bleibt gesund und munter in diesen schwierigen Zeiten. Wenn Ihr selber recherchieren möchtet schaut hier zum Infektionsschutzgesetz nach.


Wer das ganze juristisch ein wenig tiefer verfolgen möchte, kann hier und hier sich mehr Informationen besorgen.


 


 


Schaut auch gerne hier vorbei:






Schreibt mir doch bitte in die Kommentare, wie es Euch mit Euren Arbeitgebern ergangen ist...


Ganz liebe Grüße



Eure


Schwester Eva

- Pflegeexpertin -
















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