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AutorenbildSchwester Eva - Pflegeexpertin

Wie funktioniert das digitale Rezept und die digitale AU?




Jetzt beginnt die Umstellung auf die eAU und das eRezept. Doch wie funktioniert es und warum sind die Arztpraxen und Apotheken nicht besser auf die Digitalisierung vorbereitet?

Seit dem 1. Juli 2022 ist die digitale AU und das digitale Rezept verpflichtet, doch leider schiebt man die Probleme auf die Digitalisierung. Was ist das Problem, wenn das WLAN funktioniert und die Software installiert ist. Doch warum funktioniert es nicht und wie sollte es funktionieren?


  • Warum haben so viele Praxen grundsätzlich technische Schwierigkeiten?

  • Warum klappt der digitale Versand nicht?

  • Warum wurde auch die Bevölkerung nicht ausreichend darüber informiert und

  • Wieso werden die Daten aktuell nur an die Krankenkassen übermittelt und für den Arbeitgeber müssen immer noch Papierausdrucke erstellt werden?!


Wenn ein Rezept ausgestellt werden muss, dauert es zur Zeit noch sehr lange in den Praxen eine elektronische Signatur auszustellen. Wo hakt es? All dies funktioniert nur, wenn die Versicherten eine moderne Gesundheitskarte haben, die überhaupt ein E-Rezept ermöglicht. Dazu benötigt wird dann noch eine entsprechende App, damit alles reibungslos digital verläuft. Wenn noch keine elektronische Gesundheitskarte vorliegt, müssen die Praxen immer noch die Rezeptcodes ausdrucken. Wenn Sie dann damit zur Apotheke gehen, gibt es auch dort noch immer wieder massive technische Schwierigkeiten.



Die meisten Privatpatienten erhalten nicht immer eine Gesundheitskarte. Daher soll dann die App benutzt werden, die die Privatversicherten anstelle der Karte benutzen sollen.

Ja, es gibt sogar schon eine offizielle App, herausgegeben von der gematik GmbH. Sie trägt den Namen „Das E-Rezept“. Die App ist bei Google Play (Android) und in der App-Gallery (Android auf Huawei- Geräten) sowie im App-Store von Apple (iOS) verfügbar.


Dazu benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und eine dazugehörige Geheimnummer (PIN). Wichtig: Ihre elektronische Gesundheitskarte muss über eine sogenannte NFC-Funktion (Near Field Communication) verfügen. Ob Ihre Karte diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie selbst überprüfen: Unterhalb der Deutschlandfarben auf Ihrer Karte muss eine sechsstellige Nummer stehen. Zudem benötigen Sie die PIN der Karte. Falls Sie diese noch nicht haben und/oder Ihre Karte keine NFC-Funktion hat, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Den Code, die PIN und Ihre Karte benötigen Sie für die erstmalige Authentifizierung.




Wie funktioniert das mit der App? Natürlich erst mal nur mit einer Gesundheitskarte!

Welche Funktionen Sie nutzen können, hängt davon ab, ob Sie mit Ihrer Gesundheitskarte in der App angemeldet sind oder nicht. Ohne diese Anmeldung können Sie sich lediglich Rezepte digital übermitteln lassen und vor Ort in der Apotheke einlösen. Dort wird der Code eingescannt und Sie erhalten Ihre Medikamente. Sie können diese Rezepte auf Ihrem Smartphone speichern. Mit der Anmeldung können Sie zusätzlich die Inhalte Ihres E-Rezeptes zur Einnahme und Dosierung sehen. Über die App können Sie direkt bei einer Apotheke oder mehreren Apotheken anfragen, ob das Medikament vorrätig ist oder welche Alternativen es gibt, und dann Ihr E-Rezept online einlösen. Sie entscheiden, ob Sie das Medikament selbst abholen, oder – sofern die Apotheke dies anbietet – es Ihnen per Botendienst zugestellt wird.


Wer mer darüber erfahren will, schaut bei der Firma Gematik GmbH direkt mal hier vorbei: https://www.gematik.de/

Wie die einzelnen Schritte genau brauchen, um die App zu nutzen, finden Sie eine gute Anleitung hier: https://www.rheuma-liga.de/aktuelles/detailansicht/so-funktioniert-die-elektronische-patientenakte


Doch wie sieht es mit der ärztlichen Schweigepflicht aus? Warum muss mein Hals-Nasen-Ohren-Arzt über die Ergebnisse meiner letzten Gynäkologischen oder Protkologischen Untersuchung bescheid wissen? Denn alle diese Daten sind nun digital aus der Gesundheitskarte auslesbar. Zwar gibt es in der App verschiedene Vertraulichkeitsstufen, aber eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente ist nicht möglich. Welchen Sinn macht dann die Vertraulichkeitsstufe? Wird uns damit nicht Sand in die Augen gestreut? Welche Angaben kann die Notaufnahme auslesen oder sogar in Zukunft der Rettungsdienst?





Ich denke, dass es auch noch einige Zeit dauert, bis eine datenschutzrechtliche sichere App ins Leben gerufen werden kann, die dann nur von den Privatversicherten genutzt werden kann. Das es bisher nur die gesetzlich versicherten betrifft, ist verfassungsrechtlich doch sehr fragwürdig, auch wenn die Daten auf einem Server in Deutschland gespeichert werden wie es da mit der Sicherheit steht. Denn bisher gab es immer wieder erfolgreiche Hackerangriffe auf die bereits auf dem Markt befindliche Apps.


Diese weiteren Nachteile überwiegen für mich, denn wer kein Smartphone oder Tablet hat, hat keinen Zugriff auf die App. Man muss dies in der Praxis machen oder eine dritte Person bevollmächtigen.


Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html ein paar interessante Informationen und dieses Bild:


Copyright Foto: BMG





Wie soll ich mit 88 Jahren damit zurecht kommen und will ich wirklich einen Dritten bevollmächtigen, der dann auf alle meine gesundheitlichen Daten zugreifen kann.

Meiner Meinung nach, wurden die Bürger nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass alle auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können und dies ist verfassungsrechtlich doch sehr fragwürdig.


Wie kann sich der Bürger vor einem Missbrauch oder bei Verlust der Karte schützen? Warum wurde kein Sicherheitsnetz installiert wie beim Verlust einer Bankkarte? Warum hat der Bürger keine Kontrolle mehr über seine eigenen Daten wenn er da nicht mitmachen möchte? Vielleicht hängt dies alles mit dem neuen Gesetzentwurf zur Triage zusammen - mehr dazu im nächsten Blog…


Wir haben ja alle schon Erfahrungen gemacht mit der Corona Warn App. Warum sollte dies dann besser funktionieren?


Es ist hier genau wie damals mit der Einführung der SIS® oder? Einfach mal etwas beschließen und dann werden die Leute schon damit zurecht kommen; ohne Schulung oder ausreichend Informationen.


Wie geht es Ihnen damit und was halten Sie von der digitalen Gesundheitskarte - privat und beruflich?




Ganz liebe Grüße



Eure Schwester Eva


- Die Pflegeexpertin -



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